Impressum, AGB und Widerrufsbelehrung

Inhaber: Klemens Paulin

reel garage
Käthe-Kollwitz Str. 1b
04758 Oschatz
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MStV: Klemens Paulin
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Urheberrecht


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Streitschlichtung


Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.




Allgemeine Geschäftsbedingungen


REEL GARAGE
Klemens Paulin
Käthe-Kollwitzstraße 1b
04758 Oschatz

– im Folgenden „Anbieter“ –

und

den Nutzern dieser Plattform

– im Folgenden „Kunde/Kunden“ –

geschlossen werden.

1. Allgemeine Hinweise
Senden Sie ihre Angelrolle bitte, wenn möglich, in der Originalverpackung an uns. Sofern Sie diese nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden.  Senden Sie das Paket, wenn möglich versichert an uns. Nach Erhalt der Rolle senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung per Mail.

2. Wartung und Reparatur

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Wartungs- und Reparaturbedingungen (AGB) gelten für Instandsetzungs-arbeiten (Reparaturen) und Wartungsarbeiten gegenüber Unternehmern, der öffentlichen Hand und privat Personen.

(2) Abweichungen von diesen AGB gelten nur, soweit sie von uns, dem Auftragnehmer, schriftlich bestätigt wurden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers – nachstehend „Kunde“ genannt – gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.

(3) Soweit die nachfolgenden Bedingungen keine Sonderregelungen enthalten, gelten ergänzend unsere jeweiligen Allgemeinen Auftrags- und Lieferbedingungen zum Zeitpunkt der Beauftragung, , die wir dem Kunden auf Unsere Homepage zur Verfügung stellen, sodann die Vorschriften des BGB über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB).

(4) Mit der Übertragung des Reparaturauftrages verpflichtet sich der Kunde, uns die Erlaubnis zu Probeeinsätzen insoweit zu erteilen, als dies für die Herbeiführung des von uns geschuldeten vertraglichen Leistungserfolges erforderlich und angemessen ist.


2.Kostenanschläge

(1) Kostenanschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind und mit der Instandsetzung unverzüglich begonnen werden kann. Sie können um 10 % überschritten werden, wenn sich bei Inangriffnahme oder bei Durchführung des Auftrages die Ausführung zusätzlicher Arbeiten oder die Verwendung zusätzlicher Teile oder Materialien als notwendig erweist und dieser Umstand für uns bei Erstellung des Kostenanschlages nicht absehbar war.

(2) Kündigt der Kunde den Vertrag, sei es wegen Überschreitung des Kostenanschlages oder aus sonstigen Gründen, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile zu bezahlen. § 648 S. 2, 2. Halbsatz BGB bleibt unberührt.


Fälligkeit und Zahlung des Rechnungs-betrages / Aufrechnung und Zurückbehaltung

(1) Mit der Abnahme der Reparatur/Wartung ist der Rechnungsbetrag fällig. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zu zahlen. Wir bieten die Zahlungsart Vorkasse an. Die Bankverbindung erhalten Sie mit der Rechnung.

(2) Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber nicht an Erfüllung statt angenommen unter Berechnung aller Wechsel- und Diskontspesen. Die Weitergabe und Prolongation gelten nicht als Erfüllung.

(3) Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dies gilt nicht, soweit wir nachweisen, dass uns infolge des Zahlungsverzuges ein höherer Schaden entstanden ist. Dies gilt auch dann nicht, wenn der Kunde nachweist, dass infolge des Verzuges gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Beanstandungen einer Rechnung müssen, schriftlich oder in Textform und binnen 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Beanstandung bei uns. Bei Nichtwahrung der Frist sind Monierungen der Rechnung ausgeschlossen.

(5) Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber unseren Forderungen ist nur zulässig, wenn der Gegenanspruch oder Zurückbehaltungsrecht von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. § 354a HGB (Zulässigkeit der Abtretbarkeit von Geldforderungen aus Handelsgeschäften) bleibt unberührt.

Frist für die Durchführung der Reparatur

(1) Leistungsfristen beginnen nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrages geklärt sind und alle sonstigen vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen, insbesondere vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheiten vollständig geleistet sind. Sie verlängern sich angemessen, wenn sich der ursprüngliche vereinbarte Arbeitsumfang nachträglich erhöht.

(2) Treten Ereignisse Höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer (d.h. mit einer Dauer von länger als 14 Kalendertagen) ein, so werden wir unseren Kunden rechtzeitig schriftlich oder in Textform informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko oder eine Leistungsgarantie übernommen haben. Der Höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen — z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden -, und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind.

(3) Ist ein Liefer-/Leistungstermin oder eine Liefer-/ Leistungsfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach vorstehender Ziffer (2) der vereinbarte Liefer-/Leistungstermin oder die vereinbarte Liefer-/Leistungsfrist überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessen Nachfrist wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen. Vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn aus den in Ziff. (2) genannten Gründen auch ohne vertragliche Vereinbarung eines festen Liefer-/Leistungstermins dem Kunden ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv unzumutbar ist.

5. Abnahme der Reparatur und Montage

(1) Die Fertigstellung einer Reparatur oder Montage werden wir dem Kunden mitteilen. Die Zusendung der Rechnung gilt auch als derartige Benachrichtigung.

(2) Die Abnahme erfolgt mangels anderer Vereinbarungen dort, wo die vertragsgegenständliche Arbeit vertragsgemäß durchgeführt worden ist.

(3) Ist die Reparatur nicht bei Abnahme durch den Kunden beanstandet worden oder ist die Abnahme nicht fristgemäß erfolgt, so gilt der Vertragsgegenstand auch dann als ordnungsgemäß abgenommen, wenn der Kunde das Werkergebnis unbeanstandet dauerhaft, das heißt für mehr als 14 Kalendertage in Benutzung genommen hat.

(4) Ist die Abnahme/Abholung nicht fristgemäß erfolgt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Kunden die anfallenden Lagerkosten zu berechnen.

6. Gefahrtragung und Transport

(1) Der Hintransport des Reparaturgegenstandes ist, soweit nicht vertraglich abweichend vereinbart, Sache des Kunden, der auch die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung auf dem Transport trägt.
Der Rücktransport des Reparaturgegenstandes ist, soweit nicht abweichend vereinbart, Sache des beauftragten Transportunternehmens, der auch die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung auf dem Transport trägt.

(2) Wird vertraglich der Transport vom Kunden und nicht von uns übernommen, geschieht dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

7. Eigentum-, Zurückbehaltungs- und Pfandrecht

(1) Das Eigentum an den eingebauten Angelrollen, Ersatz- und Zubehörteilen verbleibt, bis zur restlosen Bezahlung aller Aufträge aus der Geschäftsbeziehung bei uns.

(2) Bei einer Verbindung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Teile mit anderen Gegenständen des Kunden überträgt dieser uns, dem Auftragnehmer, das Miteigentum in Höhe des Nettorechnungsbetrages, soweit die Hauptsache ihm gehört. Er verpflichtet sich, diese unentgeltlich für uns zu verwahren. Soweit eine Verarbeitung stattfindet, geschieht diese stets für uns.

(3) Ein bestehender Eigentumsvorbehalt erstreckt sich zur Sicherung aller Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden herrühren, einschließlich der künftig anstehenden Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche unserer Forderungen in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Verbindlichkeiten des Kunden um mehr als 10%, sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.

(4) Wir können an dem Vertragsgegenstand ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, bis die geschuldete Vergütung gem. Abschnitt 3 geleistet ist und auch Zahlungen für frühere Lieferungen und Leistungen unsererseits an den Kundenvollständig erfolgt sind.

(5)Uns steht an dem Reparatur- und/oder Montagegegenstand ein Pfandrecht zu. Machen wir von unserem Recht zum Pfandverkauf Gebrauch, so werden wir r die Pfandverwertung dem Kunden androhen und ihn hiervon rechtzeitig benachrichtigen, soweit dies den Umständen nach tunlich und möglich ist.

(6) Der Kunde tritt hiermit, soweit er nicht Eigentümer des zu reparierenden Gegenstandes/Produktes ist, seinen Anspruch auf Eigentumsübertragung (Anwartschaftsrecht) an uns zur Sicherung der vertragsgegenständlichen Vergütungsforderung ab. Das Anwartschaftsrecht dient im Rahmen von Abs. 1 der Sicherung unserer Forderungen.

8. Gewährleistung und Haftung

(1) Mängel sind unverzüglich nach Erkennbarkeit für den Kunden und – auch bei mündlicher oder telefonischer Vorabmeldung – schriftlich oder in Textform mitzuteilen und zu bezeichnen. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung schuldhaft, sind Ansprüche gegen uns wegen der Pflichtverletzung auf Grund mangelhafter Leistung ausgeschlossen.

(2) Für Sachmängel leisten wir — soweit nicht schriftlich oder in Textform ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist — über einen Zeitraum von 12 Monaten Gewähr, gerechnet vom Tage der Abnahme an. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus einer Garantie, der Übernahme eines Beschaffungsrisikos, wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns, oder im Falle des § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) eine längere Frist gesetzlich festgelegt ist. § 305b BGB (Der Vorrang der Individualabrede in mündlicher, textlicher oder schriftlicher Form) bleibt unberührt. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

(3) Behauptet der Kunde eine Schlechtleistung, so hat er uns binnen 14 Kalendertagen nach Zugang dieser Behauptung die Gelegenheit zu einer Prüfung des Vorwurfes an dem Reparatur- und/oder Wartungsgegenstand an unserem Sitz zu geben, andernfalls bestehen Ansprüche des Kunden wegen der gerügten Schlechtleistung nicht mehr. Die Kosten und Gefahr des Transportes des Reparatur-/Wartungsgegenstandes zu unserem Sitz tragen wir, soweit sich der Vorwurf als begründet erweist, andernfalls der Kunde.

(4) Unsere Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass vom Mangel betroffene Teile vom Kunden oder von Dritten geändert oder bearbeitet worden sind und der Mangel hierauf beruht. Gleiches gilt dann, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt oder gebrauchte Teile eingebaut werden und der Mangel hierauf beruht.

(5) Wir haften vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz — gleich aus welchem Rechtsgrund -, weder bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis noch aus unerlaubten Handlungen.

(6) Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, sowie:
für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;
für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf;
im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Liefer- und/oder fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war;
soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit des Leistungsergebnisses oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges, oder ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernommen haben;
bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.

(7)Im Falle, dass uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall vorstehender Ziff. (5), dort 1, 3, 4, 5 und 6 Spiegelstrich vorliegt, haften wir auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

(8) Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9. Abrechnung der Wartung / Reparatur / Zusatzleistungen

(1) Die Berechnung der Vergütung erfolgt mangels anderer Vereinbarung nach unserer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen jeweiligen Preisliste, die wir dem Kunden auf unserer Homepage zur Verfügung stellen.

Wir sind berechtigt, die Vergütung einseitig angemessen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Falle der Erhöhung von Materialherstellungs- und/oder -beschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen, Wechselkursschwankungen und/oder Währungsregularien, und/oder öffentliche Abgaben zu erhöhen, wenn diese die Kosten unserer vertraglich vereinbarten Leistungen unmittelbar oder mittelbar beeinflussen und wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistung mehr als 4 Monate liegen. § 315 III BGB (Recht zur gerichtlichen Überprüfung unserer Preiserhöhung) bleibt unberührt. Eine Erhöhung im vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen, soweit die Kostensteigerung bei den genannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen der genannten Faktoren in Bezug auf die Gesamtkostenbelastung für die Leistung aufgehoben wird. Reduzieren sich vorgenannte Kostenfaktoren, ohne dass die Kostenreduzierung durch die Steigerung anderer der vorgenannten ausgeglichen wird, werden wir diese Kostensenkung im Rahmen einer Preissenkung weitergeben.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat unaufgefordert, unentgeltlich und zeitgerecht (i) alle erforderlichen sonstigen Mitwirkungshandlungen aus seiner Sphäre zu erbringen und uns (ii) die notwendigen Informationen vollständig und zutreffend zu geben, damit wir die ihm gegenüber geschuldeten Leistungen vertragsgerecht erbringen können.

11. Erfüllungsort / Gerichtstand / Rechtwahl

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist — soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist — das für den Sitz unserer Gesellschaft zuständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des internationalen Kollisionsrechtes, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG).

12. Schriftform
Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformabrede selbst. Der Vorrang der Individualabrede in schriftlicher, textlicher oder mündlicher Form (§ 305b BGB) bleibt unberührt.

Oschatz, März 21




Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
REEL GARAGE
Klemens Paulin
Käthe-Kollwitz Straße 1b
04758 Oschatz

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An

REEL GARAGE
Klemens Paulin
Käthe-Kollwitz Straße 1b
04758 Oschatz

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

___________